Arbeitsrecht, Kündigung, Zeugnis, Lohn und Gehalt
Hierzu gehören (Bagatell-)Kündigung und Kündigungsschutz - auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes -, alle Fragen zu Lohn und Gehalt, Arbeitspapiere, Zeugnisse, Trennung von Mitarbeitern oder Stellenausschreibungen, Abmahnung und Mobbing.
Hilfe erhalten Sie auch, wenn sie einen neuen Arbeitsplatz suchen, bei Bewerbungsschreiben und Inseraten
Wirtschaftskrise und ihre Folgen für Beschäftigungsverhältnisse
Kündigung wegen geringfügiger Vergehen
Immer häufiger erhalten langjährige Mitarbeiter wegen angeblicher oder unstreitiger eigener Verwendung geringfügiger Sachen die fristlose Kündigung.
So z.B. eine langjährige Sekretärin, die ein Brötchen von den Überresten eines Buffets nach einer Besprechung des Arbeitgebers gegessen hatte.
Der Bäcker, der ein Brötchen beim Arbeitgeber gekauft hatte, aber einen betriebseigenen Brotaufstrich darauf gestrichen hatte.
Der Mitarbeiter, der sein Privathandy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte.
Die Kassiererin in Berlin, die angeblich fremde Leergutbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben soll.
Die Mitarbeiterin eines Altenheimes, die vom Mittagessen der Bewohner übrig gebliebenen 6 Maultaschen mit nach Hause nahm, die sonst im Müll gelandet wären.
ArbG Lörrach, Urteil vom 16.10.2009, Az. 4 Ca 248/09.
Der jeweilige angebliche Schaden: im Centbereich, maximal im unteren einstelligen Eurobereich. Die Maultaschen dürften wohl mit großer Sicherheit im Großeinkauf eingekauft worden sein.
Der Verdacht liegt nahe, daß die betreffenden Arbeitgeber die Vorfälle zum Vorwand nahmen, unbequem gewordene oder teure oder ältere Mitarbeiter loszuwerden.
Allesamt skandalöse Kündigungen und skandalöse Urteile.
Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber zuvor den Arbeitnehmer angehört hat. Dazu gehört auch, auf die Absicht, auf den Verdacht hin eine Kündigung auszusprechen, hinzuweisen. Ferner muß dem Arbeitnehmer die Gelegenheit gegeben worden sein, sich rechtlich beraten zu lassen und zu den Vorwürfen über den Anwalt Stellung zu nehmen. ( LAG Berlin Brandenburg).

