Baurecht, Werksvertragsrecht, Architektenfehler
Erfüllungsort für Ingenieure und Architekten
Hat der Architekt neben der Anfertigung der Baupläne auch die Bauaufsicht übernommen, liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit am Ort des bauvorhabens.
Als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Architektenvertrag gilt daher der Ort des Bauwerks. Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes liegt bei dem für den Ort des Bauvorhabens sachlich und örtlich zuständigen Gericht.
OLG Celle, Beschluß vom 16.01.2009, Az: 14 W 53/08
Schadensersatz und Umsatzsteuer
Wer für eine noch durchzuführende Mängelbeseitigung Schadensersatz verlangt, hat erst dann Anspruch auf die Umsatzsteuer, wenn diese angefallen ist, also erst nach durchgeführter Beseitigung der Mängel. Vorher ist dem Geschädigten kein diesbezüglicher Schaden entstanden ( OLG München, Beschluß vom 19.06.2008, Az: 13 W 1556/08).
Streitwert
Klagt ein Stromlieferant auf Zutritt und Duldung der Sperre des Zählers, ist als Gegenstandswert der Klage der sechsfache Betrag der monatlichen Abschlagszahlung anzusetzen.
OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2010 - 13 W 17/10

