Die richtige Vorsorge bei Unfall und Krankheit - wenn Sie selbst nicht mehr handeln können
Sehr geehrte Besucher/Besucherinnen,
ich freue mich, daß Sie meine Webseite besuchen und hoffe, daß die Informationen hilfreich für Sie sind. Ich würde mich aber auch darüber freuen, wenn Sie mich mit der Lösung Ihrer Rechtsprobleme beauftragen würden.
Rufen Sie mich einfach einmal unverbindlich an.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Hildebrand-Blume
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht
Wer entscheidet für Sie, wenn Sie nach einem Unfall oder aus Krankheitsgründen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können? Wenn Sie für solche Fälle der Person Ihres Vertrauens keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, muß notfalls ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das kann eine völlig fremde Person sein, der Sie sich im Normalfall nie anvertraut hätten. Häufig sind dies Berufsbetreuer, die eine Vielzahl von Personen betreuen. Eine individuelle Betreuung ist in der Regel nicht gegeben. Besser ist es, wenn Sie rechtzeitig mit Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner besprechen, wer in einem solchen Fall für Sie handeln soll, welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen und welche nicht.
Regeln Sie die Einzelheiten in einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bestellen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer.
Bei der Formulierung bin ich Ihnen gern behilflich.

