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Rechtstipps aus dem Bankrecht

 

 

Rechtstipps aus dem Bankrecht

 

 

 

1. Bearbeitungsentgelte

 

 

 

Vorformulierte Bearbeitungsentgelte sind nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig. Das gilt nun für jede Art und jeden Zweck von Darlehen für Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler  und Unternehmer.  Zu dem Unternehmern gehören auch alle juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, etc.) und alle  rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG, KG etc.).

 

 

 

2. Widerrufsmöglichkeiten bei Verbraucherdarlehen nach dem 10.06.2010

 

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, besteht unbefristet weiter. Immer noch gilt, dass sehr viele Banken und Versicherungen auch nach diesem Stichtag in ihren Verträgen fehlerhafte Widerrufsinformationen erteilt haben und deshalb das Widerrufsrecht noch heute unbefristet ausgeübt werden kann.

 

Wer also als Verbraucher nach dem 10.06.2010 einen neuen Kredit abgeschlossen hat, kann sich bei Fehlern in der Widerrufs Information ohne Vorfälligkeitsentschädigung vom Vertrag lösen.

 

 

 

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