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Klagen gegen Rechtschutzversicherungen

  • Rechtsschutzversicherungen drücken sich vor Kostenzusage in Dieselklagen
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  •  einige Rechtschutzversicherung bekannt dafür, dass sie sich weigern, ihren Versicherungsnehmern Rechtsschutz für Klagen im Dieselskandal zu erteilen. Die Rechtsschutzversicherungen  argumentieren damit, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätten bei entweder keine illegale abschalt Vorrichtung vorliegen würde oder aber nicht beweisbar sei, dass der Autoproduzent vorsätzlich gehandelt hat.
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  • Schon nach bisheriger Rechtslage bei dieser Argumentation falsch. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits dann eine Kostenzusage erteilen, wenn Schadensersatzansprüche möglich sind. Dann hat nämlich auch eine Klage gegen den Autohersteller Aussicht auf Erfolg. Gewissheit, dass die Klage zum Erfolg führt, ist im Verhältnis des Versicherungsnehmers zur Rechtsschutzversicherung gerade nicht erforderlich.
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  • durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs, zuletzt vom 21.03.2023, steht nunmehr fest, dass Vorsatz des Autoproduzenten nicht erforderlich ist. Es genügt Fahrlässigkeit.  inzwischen hat sich die Beweislast für für geschädigte Autokäufer erheblich verbessert, weil durch Unterlagen der Robert Bosch GmbH, die im November 2022 bekannt geworden sind, nunmehr nachzuweisen ist, dass alle Deutschen Autoproduzenten und eine Reihe von ausländischen Produzenten ganz bewusst illegale abschalt Einrichtungen haben entwickeln lassen und bei dieser Entwicklung auch mitgewirkt haben. Von Fahrlässigkeit kann also in diesen Fällen nicht die Rede sein.
  • Für viele Menschen ist  die Finanzierung einer Klage durch Rechtsschutzversicherungen die einzige Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. Es ist daher unerträglich, wenn sich Rechtsschutzversicherungen mit billigen Ausreden von ihren Vertragspflichten lösen wollen.

 

  • Wenn Sie sich überlegen, ob sie gegen den Hersteller Ihres Dieselfahrzeuges klagen wollen, die Rechtsschutzversicherung aber den Rechtsschutz verweigert,, sorge ich dafür, dass Sie Ihren  Rechtsschutz auch erhalten!

Petra Hildebrand-Blume

Rechtsanwältin

68239 Mannheim

 

Tel. 0621-30099980

 

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Württembergische Rechtschutz Versicherung erteilt binnen weniger Stunden Rechtschutz für die 2. Instanz beim Motor EA 288 von VW

 

Gestern wurde mir das Urteil des Landgerichts Heidelberg zugestellt, mit dem die Ansprüche des Klägers auf Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen seines A 3 TDI abgelehnt wurde.

 

Das Gericht hat die Anforderungen an die Darlegungslast, insbesondere zur Verantwortlichkeit der Personen bei VW und Audi zum Einbau des Motors in das klägerische Fahrzeug, überspannt. Es liegt auf der Hand, dass der außenstehende Kläger hierzu keine  konkreten Angaben machen kann.

 

Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, C-100/21, hat das Landgericht Heidelberg nicht interessiert.  Den Hinweis auf die vorläufige Aussetzung des Verfahrens beim BGH zum Motor EA 288, in welchem am 30.06.2022 die mündliche Verhandlung hätte stattfinden sollen und die gerade im Hinblick auf das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgte, hat das Landgericht Heidelberg ebenfalls nicht interessiert.

 

Es war ganz offensichtlich die Absicht des zuständigen Richters, einen Fall vom Tisch zu haben und in die nächste Instanz abzuschieben.

 

Dass dies unnötige Kosten verursacht, war dem Richter keine Überlegung wert. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und die Schlussfolgerungen, welche der Bundesgerichtshof daraus ziehen wird, dienen ganz offensichtlich der Vereinheitlichung des Rechts und der Klärung wichtiger Rechtsfragen.

 

Gerichte schulden nicht irgendein Urteil, sondern ein Urteil, welches jeden Aspekt von allen Seiten berücksichtigt. Dazu gehört nach diesseitiger Auffassung auch eine in wenigen Monaten absehbare Klärung durch EuGH und BGH. Das Verhalten des Gerichts (zumindest  des in diesem Verfahren zuständigen Richters) grenzt daher an Rechtsbeugung.

 

Die Rechtschutzversicherung des Mandanten hat binnen weniger Stunden nach Erhalt meiner Begründung, warum das Urteil so nicht stehen bleiben kann, für die II. Instanz die Deckungszusage erteilt.

 

Das ist erfreulich und verdient besonderer Erwähnung. Es bleibt zu hoffen, dass auch die anderen Rechtsschutzversicherungen dies tun werden.

 

  • Bei positiver Entscheidung des EuGH und des BGH verbessern sich die Erfolgsaussichten der geschädigten Kläger dramatisch.
  • Im gleichen Umfang steigt die Wahrscheinlichkeit, die von den Rechtsschutzversicherungen vorfinanzierten Kosten zumindest zu einem Teil zurückzuerhalten.
  • Es dient also letzten Endes auch dem Interesse der Rechtsschutzversicherungen, wenn die ablehnenden Urteile mit der Berufung angegriffen werden.

 

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