Versicherungsrecht - Lassen Sie sich von Versicherungen nicht verunsichern!

Verhalten der Versicherungen in Coronazeiten gegenüber ihren Kunden - zusätzliche Existenzgefährdung - Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

Versicherungen verweigern Zahlungen aus Betriebsschließungsversicherung und versuchen ihre Kunden mit lächerlichen Beträgen von 15 Prozent abzuspeichern.

Versicherte Unternehmen sollten sich umgehend professionelle anwaltliche Beratung suchen.

 

Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht über den Tisch ziehen!

 

Landgericht München verurteilt Allianz-Versicherung!

Betriebsschließungsversicherung muss über 1 Millionen Euro an Wirt in München zahlen!

 

 

Die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Versicherungen haben sich erhöht.

 

 

Das Landgericht München hat  die Allianz Versicherung verurteil,  an einen Wirt über 1 Million € zu zahlen.

 

Dem Versicherungsnehmer sei nicht zuzumuten, die Liste in den Versicherungsbedingungen mit derjenigen im Infektionsschutzgesetz zu vergleichen, um herauszufinden, welche Krankheiten von der Versicherung abgedeckt sind oder nicht. Das Infektionsschutzgesetz ist in den zurückliegenden 20 Jahren mehrfach geändert worden. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent.

 

Staatliche Leistung, wie Kurzarbeitergeld oder Coronahilfen  mindern den Anspruch aus der privaten Versicherung nicht.

 

 

 

Die  Versicherung wird mit Sicherheit in die zweite Instanz gehen. Aber ein Anfang in die richtige Richtung ist gemacht.

 

 

Ähnlich hatte  bereits das Landgericht Mannheim vor einigen Monaten entschieden, auch wenn im konkreten Fall der Kläger verloren hatte.

 

 

An die Geschädigten mit Betriebsschließungsversicherung kann daher nur der Rat erfolgen: Verklagen Sie Ihre Versicherung!

 

Versicherungsrecht
Versicherungsrecht

 

Sie sind versichert, aber Ihre Versicherung zahlt nicht?

 

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Personenschäden, Sachschäden, bei Krankheit, Unfall, Rente, Lebensversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Elementarschadensversicherung, Kfz-Versicherung, Betriebsschließungsversicherung.

 

Kostenlose Urteile aus den Sparten Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversichrung,  Elementarversicherung, Kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung und Kaskoversicherung, Personenversicherung (Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherungl und Krankenversicherung) finden Sie hier

 

 

 

Hier können Sie nach Urteilen suchen:

 

http://www.versicherungsrecht-urteilssammlung.de/urteile/

 

Versichert - aber richtig!

 

Sind Sie noch richtig versichert? Auf welche Versicherungen können Sie verzichten? Wo besteht Anpassungsbedarf, z. B. wegen uralter Versicherungsbedingungen?

Sind Ihre Unterlagen vollständig? Welche Absicherung fehlt Ihnen noch?

 

Sie können unterversichert oder überversichert sein.

 

Wir sichten Ihren Vertragsbestand, geben Empfehlungen, sofern Handlungsbedarf besteht und helfen, wenn gewünscht, auch bei der Umsetzung.

 

 

 

 

Wohngebäudeversicherung

 

Der Gebäudeeigentümer verklagte seine Wohngebäudeversicherung auf Zahlung von Reparaturkosten und Mietausfall, nachdem in der Wohnung seines Mieters ein Brand ausgebrochen war.

 

Das OLG Düsseldorf wies die Klage auch in der 2. Instanz ab, mit der Begründung, daß dem Eigentümer nur dann ein Schaden entstanden sei, wenn der Mieter aufgrund des Versicherungsfalles berechtigt war, die Mietzahlung ganz oder teilsweise zu verweigern.

 

Hat der Mieter den Schaden selbst verursacht und verschuldet, muß der Mieter die Miete trotz Beeinträchtigung der Nutzung der Mietwohnung vollständig weiter zahlen.

 

Im vorliegenden Fall hatte der fünfjährige Sohn des Mieters in der Wohnung ein herumliegendes Feuerzeug gefunden und damit seine Spielkiste angezündet. Das Kind war von der Mutter unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück gelassen worden, um am Bankautomat Geld zu holen. Dabei war sie von einer Bekannten

aufgehalten worden. Das Gericht ging auch von einer längerfristigen Abwesenheit der Mutter aus, weil es bei ihrer Rückkehr im Kinderzimmer bereits lichterloh brannte.

 

Die Mieterin hatte damit ihre Aufsichtspficht verletzt, weil bei einem Kind in diesem Alter damit zu rechnen ist, daß es mit Feuer spielt, selbst dann, wenn es bisher noch nicht in dieser Richtung aufgefallen war ( OLG Düsseldorf, VersR 1992, 310; OLG Hamm, VersR 1998, 722). Damit ist dem Eigentümer kein Schaden entstanden, der von der Versicherung zu ersetzen wäre (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2008, Az: 4 U 13/03).

 

 

 

Petra Hildebrand-Blume

Rechtsanwaltskanzlei

 

Seckenheimer Hauptstraße 13

68239 Mannheim

 

Tel. 0621-30099980

 

 

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