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Die Abgasmanipultionen an den Motoren 3.0 und 4.0 V 6 TDI, in alle großen PKW des Volkswagenkonzerns und seiner Tochterunternehmen verbaut, wachsen sich zum handfesten Skandal aus. Mehrere Oberlandesgerichte haben Klägern bereits Recht gegeben und Audi zum Schadensersatz verurteilt.
Geschädigte sollten sich den Betrug am Kunden nicht gefallen lassen.
Es betrifft zum Teil Fahrzeuge von 2010 an. In 2021 tritt für Fahrzeuge, die in 2011 verkauft wuden die absolute Verjährung ein, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses.
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Für PKw, die in 2010 verkauft wurden, dürfte die 10-jährige Verjährung bis Kaufvertragschluss bis 21.10.2010 bereits unwiderruflich eingetreten sein.
Lassen Sie sich beraten!
Kurz vor Eintritt der absoluten Verjährung von 10 Jahren ab Kauf wurde Klage gegen Audi und Volkswagen eingereicht.
Der Käufer eines Audi A 6, V6 2.7 TDI mit Euronorm 5 ist vom Dieselskandal betroffen. Für Fahrzeuge dieses Typs mit Euronorm 4 ist im November 2019 ein amtlicher Rückruf erfolgt. Für die Abgasnorm Euro 5 dagegen nicht.
Der Skandal ist, dass das Kraftfahrbundesamt schon seit Mitte 2017 von der illegalen Abschalteinrichtung weiß und erst nach 2,5 Jahren Maßnahmen ergriffen hat. Damit dürften die meisten Eigentümer dieser PKW in die Verjährungsfalle laufen.
Für Eigentümer, die ihre Fahrzeuge erst im 4. Quartal 2020 oder später erworben haben, ist es noch nicht zu spät, sich gegen den Hersteller zur Wehr zu setzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Dieselgeschädigter erhält für 10 Jahre altes Auto 30 % des Kaufpreises zurück. Die Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer ist dabei schon abgezogen. Hinzu kommen noch Zinsen. Volkswagen hat die Berufung zurückgenommen.
Wer von den rund 100.000 geschädigten Kunden des Volkswagenkonzerns beim Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen einfach ausgeklammert wurde und demzufolge nichts bekommt, ist dennoch nicht ohne Rechte.
Diese Geschädgten können Ihre Ansprüche direkt vor den Gerichten ihres Wohnortes einklagen. Dafür haben sie 6 Monate Zeit.
Diese Frist läuft am 30.10.2020 ab.
Warten Sie nicht bis zum Schluss. Sie riskieren sonst, dass die Bearbeitung in den Anwaltskanzleien wegen Überlastung nicht gewährleistet ist.
Kläger im Musterfeststellungsverfahren gegen VW können jetzt ihren Vergleichsvorschlag, den sie von Volkswagen erhalten haben, anwaltlich prüfen lassen. Entscheidet sich der Kläger nach der Beratung, den Vergleich anzunehmen, trägt VW die Kosten der Beratung bis zu einem Betrag von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 226 €.
Machen Sie von dieser Möglichkeit in Ihrem eigenen Interesse Gebrauch!
Wer gewinnt und wer verliert?
Für ca. 2 Drittel der Kläger gibte es Geld, zum Teil sehr wenig Geld. Über 100.000 geschädigte Kunden bekommen nichts! Was müssen "Gewinner" und Verlierer jetzt tun? Was sollten sie tun?
Software-Update beim Mercedes C 200 d T führt zu nicht behebbaren Mängeln. Das Auto ist nun völlig wertlos und unverkäuflich. Nach 6 Wertstattbesuchen ist die Vertragswerktstatt von Daimler mit ihrem Latein am Ende.
Porsche spielt heimlich Software-updates auf, leugnet aber, zur Rückabwicklung verpflichtet zu sein.
Ohne anwaltliche Unterstützung kommen geschädigte Kunden nicht weiter.
Daimler überführt sich selbst, leugnet aber, dass ein die Abgasmanipulationen illegal waren. Frei nach dem Motto: Mal sehen, ob der Kunde / die Kundin klagt. Tun Sie dem Daimler-Konzern den Gefallen!
Dieselskandal bei VW weitet sich aus: Weitere Fahrzeugmodelle bei VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche sind von illegaler
Abgasmanipulation betroffen. Betroffen ist der Motor EA 288!
Bei Mercedes gibt es einen neuen Abgasskandal.
Das Kraftfahrtbundesamt hat ein Anhörungsverfahren gegen den Daimler-Konzern eingeleitet. Betroffen u.a.: Mercedes GLK 220 CDI, Euronorm 5, Baujahre 2012 bis 2015. Rund 60.000 Fahrzeuge und Kunden sollen betroffen. Dieser Motortyp ist vermutlich auch in anderen PKW verbaut worden.
Welche Rechte als Kunde haben Sie im Dieselskandal?
Hier geht es darum, wie der Widerrufsjoker / Autojoker beim Ausweg aus dem Dieselskandal hift.
Das Widerrufsrecht unterliegt im Gegensatz zu sonstigen Ansprüchen keiner Verjährung!
3. Als Folge eines Widerrufs ist das Auto zurückzugeben gegen Rückerstattung aller gezahlten Raten einschließlich Anzahlungen.
4. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn es sich um einen Benziner handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erworben wurde.
Zuerst prüfen wir Ihren Autokreditvertrag und die Erfolgsaussichten.
Im zweiten Schritt erklären wir gegenüber der Herstellerbank den Widerruf und verlangen die Rückabwicklung des Vertrages
Nicht immer akzeptieren die Herstellerbanken den Widerruf. Dann muss geklagt werden.
Hilfreich ist es, wenn Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
Am Schluß haben Sie Ihre Zahlungen ganz oder teilweise zurück erhalten und können dieses Geld in die Anschaffung eines neuen Fahreugs investieren oder auch anderweit verwenden.