Audi AG schuldet Schadensersatz bei 3.0 V 6 Motor

Audi verliert Dieselprozess

  

1. Die Audi AG verliert Prozess vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Für  einen meiner Mandanten habe ich dort in einem Diesel-Verfahren in vollem Umfang obsiegt.

 

Die Hartnäckigkeit des Mandanten hat sich in vollem Umfang ausgezahlt. Er hatte Anfang des Jahres 2016 einen neuen Audi A 6  mit 3 l Motor und Dieselantrieb erworben. Ende 2019, Anfang 2020 wurde er von seiner Werkstatt darauf hingewiesen, dass ein verpflichtender Rückruf für sein Fahrzeug vorliegen würde.

Er solle deswegen in die Werkstatt kommen, um das Software-Update aufspielen zu lassen. Etwa in derselben Zeit hatte der Mandant von der Audi AG direkt einen Brief erhalten, in welchem stand, dass er zu einem „freiwilligen" Software-Update eingeladen werde. Die Aussagen der Audi AG standen also im krassen Widerspruch zur Mitteilung der Werkstatt. Es ist anzunehmen, dass Audi versucht hat, mit einem „freiwilligen"Software Update den Mandanten in Sicherheit zu wiegen und  ruhig zu stellen.

 

2. Mein Mandant hat das Software-Update nicht aufspielen lassen. Die Zulassungsstelle, die ihm zunächst die Stilllegung des  Pkw angedroht hatte, hat in  Anbetracht des inzwischen eingeleiteten Gerichtsprozesses stillgehalten. 

Mit der Klage wurde Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung von der Audi AG verlangt, -Zug - um- Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Klar r war auch, dass für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsvergütung an Audi  zu zahlen war. 

 

3. Während des gesamten Prozesses in erster und zweiter Instanz hat die Audi AG behauptet, es sei keine unzulässige Abschalteinchtung verbaut,  welche dazu führt, dass im normalen Straßenverkehr mehr Stickoxid ausgestoßen wird, als auf dem Prüfstand.

 

Sodann wurde auch die abartige Behauptung aufgestellt, der Kläger hätte das Fahrzeug auch gekauft, wenn er von einer unzulässigen Abschalt Einrichtung gewusst hätte. Das Unternehmen scheint seine Kunden für völlig verblödet zu halten. Wer kauft im Vollbesitz  seiner geistigen Kräfte ein 

Fahrzeug mit technischen Mängel?  

 

4. In erster Instanz haben wir den Prozess verloren, weil das Landgericht Mannheim in unerträglicher Art und Weise den umfassenden Vortrag des Klägers nicht zur Kenntnis genommen hatte.

Erschwerend kam hinzu, dass die Rechtsschutzversicherung  meines Mandanten wegen „Aussichtslosigkeit“  die Kostenübernahme für die zweite Instanz verweigerte. Da die Fristen für die Berufung unabhängig von Rechtsschutzzusagen laufen,  hat der Kläger die zweite Instanz aus eigener Tasche vorfinanziert. Dazu ist natürlich nicht jeder Käufer in der Lage.  

 

Gleichzeitig zur zweiten Instanz gegen die Audi AG mussten wir also die Rechtschutzversicherung verklagen, für die zweite Instanz ebenfalls eine Kostenübernahme zu erklären. Diesem Prozess haben wir vor dem Landgericht Mannheim vor einer anderen Kammer gewonnen. diese, Kammer hatte Einblick in die Akten erster Instanz genommen und hat ausdrücklich die Erfolgsaussichten einer Berufung bejaht.

 

5. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht dem Kläger in voller Höhe  Recht gegeben . Wegen der weiter während des gerichtlichen Auseinandersetzung  gefahrenen Kilometer erhöhte sich die Nutzungsvergütung geringfügig. Der Kläger bekam rund 47.000 € zurück und rund 5.700,00 € Prozesszinsen zugesprochen. Ursprünglich hatte der Kaufpreis rund  60.000 Euro betragen.

 

Die Hartnäckigkeit des Klägers hat sich also ausgezahlt. Einmal mehr hat sich erwiesen, dass die Audi AG mit  ihren Lügen auf verlorenem Posten kämpft. Nach meiner Auffassung  hat die Audi AG die Grenze zum versuchten Prozessbetrug überschritten.

 In den Fällen, in denen Kläger auch  vor den Oberlandesgerichten verloren haben, handelt es sich nach meiner Einschätzung  sogar um vollendeten Prozessbetrug der aktuell zuständigen Vorstände. 

 

6. Inzwischen lässt sich nämlich beweisen, dass die Abgasmanipulationen von allen namhaften Autoproduzenten, u. a. auch der Audi AG schon seit 2006 geplant und in Auftrag gegeben worden sind.

 

Damit steht aber auch fest, dass die Abgasmanipulationen absichtlich eingebaut wurden und keineswegs auf Fehler oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 Außerdem haben mehrere Ingenieure  und auch ein langjähriges Vorstandsmitglied von Audi in den gegen sie gerichteten Strafverfahren vor dem Landgericht München ihre Schuld eingestanden. Damit steht fest, dass  dieser Herren bewusst und gezielt gegen geltendes Recht verstoßen haben und  die großen Audi-Fahrzeuge mit 3 l Motoren mit Abgasmanipulationen auf den Markt gebracht haben.

 

7. Der Europäische Gerichtshof hat außerdem im Jahr 2023 die Anforderungen an die Beweislast der  geschädigten Kläger entschärft, weil nach seiner Auffassung vorsätzliches Verhalten gar nicht erforderlich ist sondern Fahrlässigkeit bei der Autoindustrie genügt.Die

 

 Die Erfolgsaussichten der Klagen gegen Audi, VW, Mercedes  und diverse andere Autoproduzenten haben sich damit enorm zugunsten der geschädigten Käufer verbessert.

 

 

Unser Einzugsgebiet: Landgerichte Mannheim, Heidelberg, Mosbach, Heilbronn,  Darmstadt, Frankfurt am Main, Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau,


 Herr B. aus H. schreibt dazu:

Gratulation zum gewonnenen Prozess gegen Audi. Ohne die finanziellen Mittel hätte Ihr Mandant die zweite Instanz nicht durchhalten können.Gerichte sollten sorgfältig arbeiten. Nachlässigkeit untergräbt das Vertrauen der Menschen in die gerichtlichen Entscheidungen.
Enttäuschend ist, dass die Rechtsschutzversicherung auch erst verklagt werden musste, bis sie ihren Vertragspflichten nachgekommen ist.
Die Hartnäckigkeit Ihres Mandanten und  ihre engagierte Vertretung haben schlussendlich zum Erfolg verholfen. Gratulation zum erfolgreichen Ausgang.
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VW Passat Diesel
VW Passat Diesel - immer noch mit illegaler Software ausgestattet?

VW Passat in der Dieselversion - Zuerst mit einem illegalen Motor EA 189 ausgestattet und nun mit einem Software-Update ausgerüstet, das wiederum eine grundsätzliche Abschalteinrichtung benutzt, das sogenannte Thermo- oder Temperaturfenster, das allenfalls ausnahmsweise zulässig ist, wofür Volkswagen die Beweislast trägt.

EUGH: Urteil vom 23.07.2022: Thermofenster im Software-Update von VW ist grundsätzlich unzulässig!

https://www.spiegel.de/auto/volkswagen-europaeischer-gerichtshof-erklaert-thermofenster-in-diesel-fahrzeugen-fuer-unzulaessig-a-5be63140-54a8-4455-be7f-8690012d422b?fbclid=IwAR0f7x5bY23DBJ6__vvjhnpZOigKguJgWuIJr9OPKIbazea_ad2Wi6t-jd4

Vorbehaltlich des Wortlauts der Urteilsbegründungen in den 3 Verfahren hat heute der EUGH die grundsätzliche

 

Unzulässigkeit von Thermofenstern bei VW, die außerhalb von 15 und 33 ° C. die Abgasreinigung  und ab 1000 Höhenmeter verringern oder ganz abschalten festgestellt.

 

  Nur, wenn eine der 3 Ausnahmetatbestände vorliegt, also z. B. der Motorschutz trotz regelmäßiger Wartung den Einsatz des Temperaturfensters erfordert, ist es zulässig.  Das zu prüfen,  ist Sache der nationalen Gerichte.  

 

Anmerkung: Für laufende Prozesse müßte dies meiner Meinung nach wohl nach den deutschen Beweisregeln derjenige bezahlen, der sich auf die Ausnahme beruft, also der Autohersteller und dann natürlich auch die Kosten für ein Gutachten vorstrecken. Bisher mußten immer die Kläger den Vorschuss für die Gutachter aufbringen .

 

Klar: VW feiert sich schon wieder als Sieger.

Mündliche Verhandlung in der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 21.06.2021, Az. 8 U 68/20, den Motor EA 288 der Volkswagen AG betreffend, wurde aufgehoben.

Der BGH wartet auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dort hatte am 02.06.2022 der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen ausgeführt, dass die Sanktionen gegen Autoproduzenten, welche gegen Unionsrecht verstoßen, wirksam sein müssen und deshalb Ansprüche der geschädigten Käufer mit abgasmanipulierten Fahrzeugen nicht deshalb verneint werden dürfen, weil der Nachweis des sittenwidrigen Verhaltens der Autohersteller nicht erbracht werden kann. Ferner hat der Generalanwalt ausgeführt, dass den Geschädigten immer auch ein Mindestschadensersatzanspruch zustehen muss und dieser durch Verrechnung mit Gegenforderungen nicht auf Null reduziert werden darf.

 

Die Rechtsprechung zum Motor EA 288 ist also im Fluss. Die Chancen der betroffenen Kläger nicht damit stark verbessert.

 

 

 

Der Volkswagen AG wird bekanntlich vorgeworfen, dass auch bei dem Nachfolgermotor des  sogenannten „Schimmel-Diesel", also die Motor EA  288 illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte bei dem Modell Euro 6 mit NOX-Speichertechnologie am 09.04.2021 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt, wonach VW den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung,  zuzüglich Prozesszinsen zurück zu  zahlen hat, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Das Landgericht Halle hatte in erster Instanz die Klage des geschädigten Käufers abgewiesen.

 

Die Volkswagen AG  hatte gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg Revision eingelegt. Hierüber hätte am 30.06.2022 der Bundesgerichtshof unter Az. VII ZR 412/21 verhandeln sollen.

 

Heute, am 27.06.2022,ist auf der Webseite des BGH unter den Pressemitteilungen zu lesen, dass der Verhandlungstermin aufgehoben wurde.

 

Obwohl die Volkswagen AG nicht müde wird, zu behaupten, dass an dem Vorwurf, auch der Motor EA 288 sei abgasmanipuliert, nichts dran sei, haben doch Mitarbeiter von VW vor dem Landeskriminalamt Niedersachsen ausgesagt, dass der Motor EA 288 auf dem Prüfstand anders funktioniert als auf der Straße.

 

 

 

Mannheim, den 27.06.2022

BGH sorgt für Klarheit - Der Volkswagenkonzern muß für seinen Betrugsdieselmotor EA 189 auch den Restschaden ersetzen!

 

Neuwagenkäufer steht Anspruch auf Restschaden bei den Betrugsdieselfahrzeugen vom VW-Konzern zu.

 

 

Unter dem Restschadensanspruch gemäß § 852 Abs. 1 BGB versteht man, dass ein  Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, schon verjährt ist, aber trotzdem nach § 852 BGB noch geltend gemacht werden kann. Dabei gilt es, die  Verjährungsfrist von zehn Jahren einzuhalten.

 

 

Der § 852 BGB ordnet an, dass sich der Schädiger auf Kosten des Geschädigten nicht auf die bereits eingetretene Verjährung  berufen kann. Dies würde zu einer Bevorzugung des unredlichen Schädigers führen. Der Schädiger muss also noch zehn Jahre lang damit rechnen, dass er aus dieser unerlaubten Handlung das von ihm Erlangte herausgeben muss.

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Darunter versteht man alles, , was der Schädiger aufgrund seines sittenwidrigen Tun erlangt hat. Dass kann der Kaufpreis oder andere wirtschaftliche Vorteile sein. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Schädigung. Auf Entreicherung kann sich der Schädiger nicht berufen. Er kann sich auch nicht auf Kosten, die ihm im Zusammenhang mit dem sittenwidrigen Geschäft entstanden sind oder auf Produktionskosten berufen, weil er bei der sittenwidrigen Schädigung „bösgläubig“ war. Keine Rolle spielt auch, ob das Erlangte inzwischen weniger wert geworden ist oder gar ganz entfallen ist.

 

 

Die Vorschrift findet derzeit im besonderen Maße Anwendung in den Abgasprozessen mit dem Skandalmotor EA 189 der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda und ists beschränkt auf die Neuwagenkäufer. Nur beim Neuwagenkauf ist dem Autohersteller entweder direkt oder über Händler der Kaufpreis zugeflossen.

 

 

Herstellungskosten kann der Schädiger nicht dagegen halten.  Der Geschädigte muss sich  allerdings  den Nutzungsvorteil anrechnen lassen für die Kilometer, die er mit dem Fahrzeug seit dem Kauf gefahren ist. Außerdem musste der geschädigte Autokäufer den Pkw zurückgeben. Der Betrag, den er zurückbekommt, ist in aller Regel höher, als dasjenige, was er bei einem Verkauf des Fahrzeuges als Kaufpreis erzielen könnte.

 

Der Rechtsprechung des BGH sind das OLG Schleswig mit Urteil vom 15.03.2022, Az. 7 U 170/21, und das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom  28.02.2022 bereits gefolgt.

 


Verjährungsfrist von 10 Jahren!

 

Wer Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 vor September 2015 erworben hat, kann entgegen landläufiger Meinung auch heute noch Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung verlangen.

 

Es gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist, welche taggenau ab dem Tag  des Vertragsschlusses zu laufen beginnt. Aktuell sind demzufolge noch Ansprüche aus dem Jahr 2012 möglich.

Wenn z.B. der Kaufvertrag am 1.7.2012 geschlossen wurde, dann endet die zehnjährige Verjährungsfrist am 1.7.2022. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

 

Bis zum 1.7.2022 müsste also Klage beim Gericht  erhoben werden. Ob der Geschädigte Kenntnis von dieser Möglichkeit hat oder nicht, ist ohne Bedeutung. Bei Vertragsschlüssen ab 2012 und später verlängert sich entsprechend auf die zehnjährige Verjährungsfrist.



Handlungsbedarf bei Audi A 4, 6, 7 und 8 sowie Q 5, Q 6, Q 7 für Fahrzeuge, die in 2012 gekauft wurden. Verjährung droht!

Die Abgasmanipultionen an den Motoren  3.0 und 4.0 V 6 TDI, in alle großen PKW des Volkswagenkonzerns und seiner Tochterunternehmen verbaut, wachsen sich zum handfesten Skandal aus.  Mehrere Oberlandesgerichte haben Klägern bereits Recht gegeben und Audi zum Schadensersatz verurteilt.

 

 

Geschädigte sollten sich den Betrug am Kunden nicht gefallen lassen.

Es betrifft zum Teil Fahrzeuge von 2010 an.  In 2022 tritt für Fahrzeuge, die in 2012 verkauft wuden die absolute Verjährung ein, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses.

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Für PKw, die in 2010 und 2011  verkauft wurden, dürfte die 10-jährige Verjährung bis Kaufvertragschluss bis Ende 2021 bereits eingetreten sein.

 

Lassen Sie sich vorsichtshalber  beraten!

 

Schadensersatzklage gegen Audi - Audi A 6, 2.7 TDI

Kurz vor Eintritt der absoluten Verjährung von 10 Jahren ab Kauf wurde Klage gegen Audi und Volkswagen eingereicht.

 

Der Käufer eines Audi A 6, V6 2.7 TDI mit Euronorm 5  ist vom Dieselskandal betroffen. Für Fahrzeuge dieses Typs mit Euronorm 4 ist im November 2019 ein amtlicher Rückruf erfolgt. Für die Abgasnorm Euro 5 dagegen nicht.

 

Der Skandal ist, dass das Kraftfahrbundesamt schon seit Mitte 2017 von der illegalen Abschalteinrichtung weiß und erst nach 2,5 Jahren Maßnahmen ergriffen hat. Damit dürften die meisten Eigentümer dieser PKW in die Verjährungsfalle laufen.

 

Für Eigentümer, die ihre Fahrzeuge erst im 4. Quartal 2020 oder später erworben haben, ist es noch nicht zu spät, sich gegen den Hersteller zur Wehr zu setzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

 

Volkswagen - Käufer erhält 30 % des Kaufpreises zurück

Dieselgeschädigter erhält für 10 Jahre altes Auto 30 % des Kaufpreises zurück. Die Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer ist dabei schon abgezogen. Hinzu kommen noch Zinsen. Volkswagen hat die Berufung zurückgenommen.

Verlierer der VW-Musterfeststellungsklage - von Verjährung bedroht

Wer von den rund 100.000 geschädigten Kunden des Volkswagenkonzerns beim Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen einfach ausgeklammert wurde und demzufolge nichts bekommt, ist dennoch nicht ohne Rechte.

 

Diese Geschädgten können Ihre Ansprüche direkt vor den Gerichten ihres Wohnortes einklagen. Dafür haben sie 6 Monate Zeit.

 

Diese Frist läuft am 30.10.2020 ab.

 

Warten Sie nicht bis zum Schluss. Sie riskieren sonst, dass die Bearbeitung in den Anwaltskanzleien wegen Überlastung nicht gewährleistet ist.

 

 

Sie sind unsicher, ob Sie den Vergleich von VW annehmen sollen? – Ich berate Sie!

Kläger im Musterfeststellungsverfahren gegen VW können jetzt ihren Vergleichsvorschlag, den sie von Volkswagen erhalten haben, anwaltlich prüfen lassen. Entscheidet sich der Kläger nach der Beratung, den Vergleich anzunehmen, trägt VW die Kosten der Beratung bis zu einem Betrag von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 226 €.

 

Machen Sie von dieser Möglichkeit in Ihrem eigenen Interesse Gebrauch!

Gewinner und Verlierer der Musterfeststellungsklage gegen VW

Wer gewinnt und wer verliert?

Für ca. 2 Drittel der Kläger gibte es Geld, zum Teil sehr wenig Geld. Über 100.000 geschädigte Kunden bekommen nichts! Was müssen "Gewinner" und Verlierer jetzt tun? Was sollten sie tun?

Software-Update und seine Folgen

Software-Update beim Mercedes C 200 d T führt zu nicht behebbaren Mängeln. Das Auto ist nun völlig wertlos und unverkäuflich. Nach 6 Wertstattbesuchen ist die Vertragswerktstatt von Daimler mit ihrem Latein am Ende.


PORSCHE MACAN - Porsche leugnet Ansprüche von Dieselgeschädigten

Porsche spielt heimlich Software-updates auf, leugnet aber, zur Rückabwicklung verpflichtet zu sein. 

Ohne anwaltliche Unterstützung kommen geschädigte Kunden nicht weiter.

 


Fallstudie zum Verhalten von DAIMLER im DIESELSKANDAL

Daimler überführt sich selbst, leugnet aber, dass ein die Abgasmanipulationen illegal waren. Frei nach dem Motto: Mal sehen, ob der Kunde / die Kundin klagt. Tun Sie dem Daimler-Konzern den Gefallen!

 


VW, AUDI, SEAT, SKODA, PORSCHE  - neuer ABGASSKANDAL!

Dieselskandal bei VW weitet sich aus: Weitere Fahrzeugmodelle bei VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche sind von illegaler

Abgasmanipulation betroffen. Betroffen ist der Motor EA 288!


MERCEDES - neuer Dieselskandal !

Bei Mercedes gibt es einen neuen Abgasskandal.

Das Kraftfahrtbundesamt hat ein Anhörungsverfahren gegen den Daimler-Konzern eingeleitet. Betroffen u.a.: Mercedes GLK 220 CDI, Euronorm 5, Baujahre 2012 bis 2015. Rund 60.000 Fahrzeuge und Kunden sollen betroffen. Dieser Motortyp ist vermutlich auch in anderen PKW verbaut worden.

 

Ihre RECHTE als Kunde im DIESELSKANDAL!


Welche Rechte als Kunde haben Sie im Dieselskandal?

Widerruf des Autokreditvertrags als Ausweg aus dem Dieselskandal

Autojoker bei Autokrediten und Kfz-Leasing-Verträgen

 

Hier geht es darum, wie der Widerrufsjoker / Autojoker beim Ausweg aus dem Dieselskandal hift.

 

 

Fast alle deutschen Autokonzerne sind in den Dieselskandal verwickelt.
Audi Cabriolet

 

 

1. Beim VW-Konzern verjähren Ansprüche der geschädigten Autokäufer Ende 2018.

 

Auf „Goodwill-Erklärungen“ zwischen den Autokonzernen und der Bundesregierung sollte und darf man sich nicht verlassen. Bindend sind diese Gesprächsergebnisse für die Geschädigten nicht.

 

Wer seine Ansprüche gegen Hersteller und Autohäuser vor Gericht verfolgen will, muss sich auf langwierige Prozesse einstellen.

 

2. Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit für betrogene Autokäufer, soweit es sich um private Pkw handelt.

 

Wer den Autokauf ganz oder teilweise über die Herstellerbanken finanziert  oder über die entsprechenden Leasinggesellschaften einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, kann sich möglicherweise auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kredit- oder Leasingvertrag berufen.

 

Unklare Widerrufsbelehrungen finden sich z.B. in den Darlehensverträgen der Autobanken u. a.  von VW, Daimler, BMW, Opel, Renault, Peugeot und vielen anderen Banken.

 

Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist in der betroffenen Verträgen nie zu laufen begonnen hat und der Kredit- oder Leasingvertrag auch heute noch widerrufen werden kann.

 

 
   

 Das Widerrufsrecht unterliegt im Gegensatz zu sonstigen Ansprüchen keiner Verjährung!

 

 

 3. Als Folge eines Widerrufs ist das Auto zurückzugeben gegen Rückerstattung aller gezahlten Raten einschließlich Anzahlungen. 

 

Bei Verträgen, die nach dem 10.06.2014 abgeschlossen wurden, muss der Kunde noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung bezahlen, hat also das Auto fast kostenlos genutzt.

 

Bei Verträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden, wird eine  Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig. Dennoch kann sich auch in diesen Fällen der Widerruf des Vertrages auszahlen.

 

Hier können Sie Kontakt aufnehmen: https://www.hildebrand-blume.de/kontakt/
Mit dem Widerruf lässt sich also die leidige Frage, ob der gekaufte Diesel-Pkw mangelhaft ist oder nicht, umgehen, ebenso eine langwierige Klage.

 

 4. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn es sich um einen Benziner handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erworben wurde.

 

Der Widerruf ist selbst dann noch möglich, wenn der Darlehensvertrag oder der Leasingvertrag bereits beendet ist.

 

5. Auch nicht zu verachten: Die Rechtsschutzversicherungen müssen für diese Fälle die Kosten übernehmen.
6. Finanzierung  der Klage auch über Prozessfinanzierer möglich!

 

Sie haben Beratungsbedarf?  

 

Kreditvertrag prüfen

Kreditvertrag prüfen

Zuerst prüfen wir Ihren Autokreditvertrag und die Erfolgsaussichten.

Widerruf erklären

Widerruf erklären

Im zweiten Schritt erklären wir gegenüber der Herstellerbank den Widerruf und verlangen die Rückabwicklung des Vertrages

Nächster Schritt

Nicht immer akzeptieren die Herstellerbanken den Widerruf. Dann muss geklagt werden.

Hilfreich ist es, wenn Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

Widerruf erfolgreich

Der Widerruf war erfolgreich

Am Schluß haben Sie Ihre Zahlungen ganz oder teilweise zurück erhalten und können dieses Geld in die Anschaffung eines neuen Fahreugs investieren oder auch anderweit verwenden.

Geld zurück