Das Landgericht Mannheim hat in 2. Instanz entschieden, dass die Rechtschutzversicherung des Mandanten für die 2. Instanz in einem Dieselprozess Rechtschutz gewähren muss. Eine kleine unbedeutende Versicherung hatte sich geweigert, für die Berufung ihrem Versicherungsnehmer Kostenzusage zu erteilen wegen angeblicher Aussichtslosigkeit. Zugrunde lag ein Urteil der ersten Instanz, dass man nur als hingeschludert bezeichnen konnte.
Eine andere Kammer desselben Landgerichts gab meiner Klage auf Rechtschutz gegen die Versicherung statt.
Entgegen der Meinung eines Einzelrichters desselben Landgerichts, der die Klage gegen Audi bgewiesen hatte, sah die zuständige Richterin im Prozess gegen die Rechtschutzversicherung durchaus Erfolgsaussichten für die Berufung in der Hauptsache.
Die Berufung vor dem OLG Karlsruhe ging übrigens zu fast 100 % zugunsten meines Mandanten aus!
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