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Klagen gegen Rechtschutzversicherungen

  • Rechtsschutzversicherungen drücken sich vor Kostenzusage in Dieselklagen
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  •  einige Rechtschutzversicherung bekannt dafür, dass sie sich weigern, ihren Versicherungsnehmern Rechtsschutz für Klagen im Dieselskandal zu erteilen. Die Rechtsschutzversicherungen  argumentieren damit, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätten bei entweder keine illegale abschalt Vorrichtung vorliegen würde oder aber nicht beweisbar sei, dass der Autoproduzent vorsätzlich gehandelt hat.
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  • Schon nach bisheriger Rechtslage bei dieser Argumentation falsch. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits dann eine Kostenzusage erteilen, wenn Schadensersatzansprüche möglich sind. Dann hat nämlich auch eine Klage gegen den Autohersteller Aussicht auf Erfolg. Gewissheit, dass die Klage zum Erfolg führt, ist im Verhältnis des Versicherungsnehmers zur Rechtsschutzversicherung gerade nicht erforderlich.
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  • durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs, zuletzt vom 21.03.2023, steht nunmehr fest, dass Vorsatz des Autoproduzenten nicht erforderlich ist. Es genügt Fahrlässigkeit.  inzwischen hat sich die Beweislast für für geschädigte Autokäufer erheblich verbessert, weil durch Unterlagen der Robert Bosch GmbH, die im November 2022 bekannt geworden sind, nunmehr nachzuweisen ist, dass alle Deutschen Autoproduzenten und eine Reihe von ausländischen Produzenten ganz bewusst illegale abschalt Einrichtungen haben entwickeln lassen und bei dieser Entwicklung auch mitgewirkt haben. Von Fahrlässigkeit kann also in diesen Fällen nicht die Rede sein.
  • Für viele Menschen ist  die Finanzierung einer Klage durch Rechtsschutzversicherungen die einzige Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. Es ist daher unerträglich, wenn sich Rechtsschutzversicherungen mit billigen Ausreden von ihren Vertragspflichten lösen wollen.

 

  • Wenn Sie sich überlegen, ob sie gegen den Hersteller Ihres Dieselfahrzeuges klagen wollen, die Rechtsschutzversicherung aber den Rechtsschutz verweigert,, sorge ich dafür, dass Sie Ihren  Rechtsschutz auch erhalten!

Petra Hildebrand-Blume

Rechtsanwältin

68239 Mannheim

 

Tel. 0621-30099980

 

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