Da gibt es in Nordbaden eine Bank, die es fertig gebracht hat, sich eine Forderung gegenüber einem Schuldner zweimal titulieren zu lassen.
Schon das ist unerhört und rechtswidrig.
Als weitere Unverschämtheit kommt hinzu, dass geleistete Zahlungen des Schuldners nicht berücksichtigt wurden.
Wir bewegen uns also im Bereich der siienwidrigen Schädigung und des Betrugs zu Lasten eines Schuldners!
Außergerichtlich hat dieses Institut vehement darauf beharrt, dass ihre Forderungen berechtigt sind.
Jetzt im Prozess bei der Vollstreckungsgegenklage erhält die Bank Gelegenheit, zum Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung Stellung zu nehmen.
Diese Frist verstreicht ohne Reaktion. Die Zwangsvollstreckung wird ohne Sicherheitsleistung eingestellt!
Inzwischen ist auch die Notfrist zur Verteidigungsanzeige seit mehr als zwei Wochen verstrichen. Ein Schriftsatz der Bank ist mir bisher nicht bekannt geworden. Die
Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil liegen also vor.
Das Verhalten der Bank stinkt zum Himmel! Vielleicht interessiert sich ja die Staatsanwaltschaft dafür!