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Vorfälligkeitsentschädigung zurück holen - Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume, Mannheim

So holen Sie sich ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück !

Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobiliendarlehen können u. U. zurück verlangt werden. Nämlich dann, wenn in den Darlehensverträgen nicht mitgeteilt wurde, wie die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet wird. Das muss aus dem Text im Darlehensvertrag - meistens in den Darlehensbedingungen versteckt - für den normal infomierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher klar und deutlich sein.

 

In vielen Verträgen aus dem Genossenschaftsbankenbereich, aber auch bei Großbanken sind die Angaben dazu  sehr diffus. Auch bei der Commerzbank  hat das OLG Frankfurt a. M. eine sehr wortreiche, aber dennoch unklare Regelung verworfen.

 

In den Fällen, in denen der Bankkunde wegen Scheidung, Verkauf oder sonstigen wichtigen Anlässen Eigentumswohnung oder Haus verkauft hat und den Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen mußte, haben die Banken dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. 

 

Wenn aber die Angaben im Darlehensvertrag, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet, unzureichend waren, lassen sich die Gelder von den Banken zurück holen. Dies ist innerhalb der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren möglich.

 

Die meisten Vorfälligkeitsentschädigungen sind auch noch falsch = immer zum Vorteil der Banken - berechnet.

 

Meistens handelt es sich um hohe 5-stellige Beträge.  Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, ob auch Sie von dieser Gesetzeslage profitieren können.

 

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

 

Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume, Mannheim

 

Tel. 0621-300 999 80

 

 

 

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