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Corona- Betriebschließungsversicherungen müssen im Einzelfall doch zahlen

Betriebsschließungsversichung - erste Urteile zugunsten der Versicherungsnehmer

Die Corona Pandemie hat für viele Unternehmer seit März 2020 zu massiven wirtschaftlichen Problemen geführt. Viele Betriebsinhaber haben in weiser Voraussicht sogenannte Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen und dafür auch Beiträge gezahlt. Leider müssen sie nun feststellen, dass sich die Versicherungsgesellschaften durch die Bank weg weigern, Schadensersatz zu leisten.

 

So einfach, wie es von den Versicherungsgesellschaften behauptet  wird, ist die Rechtslage jedoch nicht. Es kommt sehr auf die Formulierungen im Versicherungsvertrag an. Durch verschiedene Verweise auf das Infektionsschutzgesetz, welches dann doch wieder nur teilweise anwendbar sein soll, ist der normale Versicherungsnehmer völlig überfordert, den Umfang seines  Versicherungsschutzes bei Vertragsbeginn zu überblicken. Juristen nennen  solche Klauseln intransparent.

 

Aus diesem Grund haben das Landgericht Mannheim und auch das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits positive Urteile zugunsten der Versicherungsnehmer gefällt, weil das, was die Versicherungsgesellschaften wohl beabsichtigt haben, im Versicherungsvertrag nicht präzise formuliert worden ist.

 

Leider kann man diese Entscheidungen nicht in Bausch und Bogen auf andere Fälle übertragen. Es kommt sehr auf die Formulierungen in den deren Vertragsbedingungen an.

 

Wenn Sie eine Betriebsschließungsversicherung haben, ihre Versicherungsgesellschaft aber nicht zahlen will und sie das Gefühl haben, dass man sie über den Tisch ziehen will, lohnt es sich allemal, den Inhalt des Vertrages prüfen zu lassen. Benötigt wird der gesamte Vertrag mit den Versicherungsbedingungen.

 

Wenn Sie im Großraum Mannheim ansässig sind und Klarheit über ihre Ansprüche haben wollen, nehmen sie gern mit mir Kontakt auf.

 

 

 

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