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Mercedes Bank AG -Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen

Zwischen 2015 bis  2020 hat insbesondere die Mercedes Bank AG ihre Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß und zum Teil unrichtig über das Widerrufsrecht belehrt.

 

Das hat zur Folge, dass das 2-wöchige Widderufsrecht für Verbraucher nicht zu laufen begonnen hat. Diese können also noch nach Jahren, zum Teil sogar nachdem der Kredit zurück bezahlt wurde, noch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

 

Der Europäische Gerichtshof hat viele der unzureichenden Klauseln als gesetzeswidrig beurteilt und den Banken auch das Recht abgesprochen, sich auf angeblichen Rechtsmißbrauch der Darlehensnehmer zu berufen.

 

Mit dem Widerruf sind auch Kaufverträge rückabzuwickeln. Das kann dazu verwendet werden, Abgasmanipulierte Fahrezeuge loszuwerden oder teure Kredite durch billigere abzulösen.

 

Die Verbraucherkreditrichtlinie schützt die Verbraucher, nicht die Banken.

 

Auch der Bundesgerichtshof hat sich der Meinung des EUGH angeschlossen.

 

Die Einzelheiten sind schwierig zu beurteilen.

 

Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten.

Über Ihre Möglichkeiten berate ich Sie gern! Ich hole Ihnen ihr Geld zurück.

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