· 

EUGH - Thermofenster im Software-update ist unzulässig - bis auf Ausnahmen!

https://www.spiegel.de/auto/volkswagen-europaeischer-gerichtshof-erklaert-thermofenster-in-diesel-fahrzeugen-fuer-unzulaessig-a-5be63140-54a8-4455-be7f-8690012d422b?fbclid=IwAR0f7x5bY23DBJ6__vvjhnpZOigKguJgWuIJr9OPKIbazea_ad2Wi6t-jd4

Vorbehaltlich des Wortlauts der Urteilsbegründungen in den 3 Verfahren hat heute der EUGH die grundsätzliche

 

Unzulässigkeit von Thermofenstern bei VW, die außerhalb von 15 und 33 ° C.  und ab 1000 Höhenmeter die Abgasreinigung verringern oder ganz abschalten, festgestellt.

 

  Nur, wenn eine der 3 Ausnahmetatbestände vorliegt, also z. B. der Motorschutz trotz regelmäßiger Wartung den Einsatz des Temperaturfensters erfordert, ist das Thermofenster zulässig.  Das zu prüfen,  ist Sache der nationalen Gerichte.  

 

Anmerkung: Für laufende Prozesse müßte dies meiner Meinung nach wohl nach den deutschen Beweisregeln derjenige bezahlen, der sich auf die Ausnahme beruft, also der Autohersteller und dann natürlich auch die Kosten für ein Gutachten vorstrecken. Bisher mußten immer die Kläger den Vorschuss für die Gutachter aufbringen .

 

Klar: VW feiert sich schon wieder als Sieger.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0