Im Dieselabgasskandal lassen sich langwierige Klagen der geschädigten Käufer umgehen, wenn der Kaufpreis des Autos ganz oder teilweise durch ein Darlehen finanziert wurde. Dann lassen sich diese Darlehen noch widerrufen und der Darlehensvertrag wird rückabgewickelt. Das Auto geht an die Banz zurück. Die Bank muss den Darlehensbetrag und die Anzahlung erstatten. Voraussetzung: Der PKW wurde für private Zwecke erworben. Bei geschäftswagen funktioniert dieser Weg leider nicht.
Der auf den 30.06.2022 terminierte Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof, einen Pkw VW Golf mit dem Motor EEA 288, wurde aufgehoben. Es darf vermutet werden, dass Volkswagen eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Deutschland vermeiden wollte. Das Urteil des OLG Naumburg ist damit nicht mehr angrreifbar.
Im Januar oder Februar 2020 wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über ein Vorabersuchen eines französischen Gerichts zur Fragen der Abgasmanipulation eines deutschen Herstellers (Volkswagen) entscheiden.
Der Abgasskandal beim VW-Konzern hat nun auch in Polen zu Konsequenzen geführt. Dort wurde VW zu einer Geldbuße von 30 Million € verurteilt. Zur Begründung hat sich die polnische Wettbewerbsbehörde auf die Täuschung von Verbrauchern und Behörden gestützt, weil Fahrzeuge auf dem Markt gebracht wurden, welche nicht den europäischen Typ Genehmigungen entsprochen haben.
Seit 07.01.2020 steht fest, dass das Kraftfahrtbundesamt erneut Fahrzeuge des Daimler-Konzerns wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen zurückgerufen hat. Mit der Salamitaktik bei der Aufklärung verspielt Daimler das Vertrauen seiner Kunden.