1. Die Audi AG verliert Prozess vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Für einen meiner Mandanten habe ich dort in einem Diesel-Verfahren in vollem Umfang obsiegt.
Die Hartnäckigkeit des Mandanten hat sich in vollem Umfang ausgezahlt. Er hatte Anfang des Jahres 2016 einen neuen Audi A 6 mit 3 l Motor und Dieselantrieb erworben. Ende 2019, Anfang 2020 wurde er von seiner Werkstatt darauf hingewiesen, dass ein verpflichtender Rückruf für sein Fahrzeug vorliegen würde.
Er solle deswegen in die Werkstatt kommen, um das Software-Update aufspielen zu lassen. Etwa in derselben Zeit hatte der Mandant von der Audi AG direkt einen Brief erhalten, in welchem stand, dass er zu einem „freiwilligen" Software-Update eingeladen werde. Die Aussagen der Audi AG standen also im krassen Widerspruch zur Mitteilung der Werkstatt. Es ist anzunehmen, dass Audi versucht hat, mit einem „freiwilligen"Software Update den Mandanten in Sicherheit zu wiegen und ruhig zu stellen.
2. Mein Mandant hat das Software-Update nicht aufspielen lassen. Die Zulassungsstelle, die ihm zunächst die Stilllegung des Pkw angedroht hatte, hat in Anbetracht des inzwischen eingeleiteten Gerichtsprozesses stillgehalten.
Mit der Klage wurde Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung von der Audi AG verlangt, -Zug - um- Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Klar r war auch, dass für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsvergütung an Audi zu zahlen war.
3. Während des gesamten Prozesses in erster und zweiter Instanz hat die Audi AG behauptet, es sei keine unzulässige Abschalteinchtung verbaut, welche dazu führt, dass im normalen Straßenverkehr mehr Stickoxid ausgestoßen wird, als auf dem Prüfstand.
Sodann wurde auch die abartige Behauptung aufgestellt, der Kläger hätte das Fahrzeug auch gekauft, wenn er von einer unzulässigen Abschalt Einrichtung gewusst hätte. Das Unternehmen scheint seine Kunden für völlig verblödet zu halten. Wer kauft im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ein
Fahrzeug mit technischen Mängel?
4. In erster Instanz haben wir den Prozess verloren, weil das Landgericht Mannheim in unerträglicher Art und Weise den umfassenden Vortrag des Klägers nicht zur Kenntnis genommen hatte.
Erschwerend kam hinzu, dass die Rechtsschutzversicherung meines Mandanten wegen „Aussichtslosigkeit“ die Kostenübernahme für die zweite Instanz verweigerte. Da die Fristen für die Berufung unabhängig von Rechtsschutzzusagen laufen, hat der Kläger die zweite Instanz aus eigener Tasche vorfinanziert. Dazu ist natürlich nicht jeder Käufer in der Lage.
Gleichzeitig zur zweiten Instanz gegen die Audi AG mussten wir also die Rechtschutzversicherung verklagen, für die zweite Instanz ebenfalls eine Kostenübernahme zu erklären. Diesem Prozess haben wir vor dem Landgericht Mannheim vor einer anderen Kammer gewonnen. diese, Kammer hatte Einblick in die Akten erster Instanz genommen und hat ausdrücklich die Erfolgsaussichten einer Berufung bejaht.
5. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht dem Kläger in voller Höhe Recht gegeben . Wegen der weiter während des gerichtlichen Auseinandersetzung gefahrenen Kilometer erhöhte sich die Nutzungsvergütung geringfügig. Der Kläger bekam rund 47.000 € zurück und rund 5.700,00 € Prozesszinsen zugesprochen. Ursprünglich hatte der Kaufpreis rund 60.000 Euro betragen.
Die Hartnäckigkeit des Klägers hat sich also ausgezahlt. Einmal mehr hat sich erwiesen, dass die Audi AG mit ihren Lügen auf verlorenem Posten kämpft. Nach meiner Auffassung hat die Audi AG die Grenze zum versuchten Prozessbetrug überschritten.
In den Fällen, in denen Kläger auch vor den Oberlandesgerichten verloren haben, handelt es sich nach meiner Einschätzung sogar um vollendeten Prozessbetrug der aktuell zuständigen Vorstände.
6. Inzwischen lässt sich nämlich beweisen, dass die Abgasmanipulationen von allen namhaften Autoproduzenten, u. a. auch der Audi AG schon seit 2006 geplant und in Auftrag gegeben worden sind.
Damit steht aber auch fest, dass die Abgasmanipulationen absichtlich eingebaut wurden und keineswegs auf Fehler oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Außerdem haben mehrere Ingenieure und auch ein langjähriges Vorstandsmitglied von Audi in den gegen sie gerichteten Strafverfahren vor dem Landgericht München ihre Schuld eingestanden. Damit steht fest, dass dieser Herren bewusst und gezielt gegen geltendes Recht verstoßen haben und die großen Audi-Fahrzeuge mit 3 l Motoren mit Abgasmanipulationen auf den Markt gebracht haben.
7. Der Europäische Gerichtshof hat außerdem im Jahr 2023 die Anforderungen an die Beweislast der geschädigten Kläger entschärft, weil nach seiner Auffassung vorsätzliches Verhalten gar nicht erforderlich ist sondern Fahrlässigkeit bei der Autoindustrie genügt.Die
Die Erfolgsaussichten der Klagen gegen Audi, VW, Mercedes und diverse andere Autoproduzenten haben sich damit enorm zugunsten der geschädigten Käufer verbessert.
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