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Lukrativer Widerruf von Lebensversicherung und Rentenversicherung

 

 

 

Lebensversicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge, die in der Zeit zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden, können auch heute noch widerrufen werden. Dies gilt auch für bereits abgewickelte Verträge aus dieser Zeit.

 

 

Grund dafür sind Regelungen im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die der europäische Gerichtshof vor Jahren für unwirksam erklärt hat.

 

Der Bundesgerichtshof hat daraufhin die deutsche Rechtslage „richtlinienkonform“ dahingehend ausgelegt, dass die unwirksamen Paragrafen auf Lebensversicherungs- und Rentenversicherungverträge nicht anwendbar sind.

 

Es gilt demzufolge das ewige Widerrufsrecht.

 

 

 

Gründe für den Widerruf / den Rücktritt:

 

 

Die Versicherungsgesellschaften haben ihre Kunden

 

-          nicht über das Widerrufsrecht / das Rücktrittsrecht belehrt;

 

-          Die Belehrung ist inhaltlich falsch.

 

-          Die Hinweise für den Versicherungsnehmer auf sein Widerrufsrecht sind drucktechnisch nicht   deutlich in den Vertragsunterlagen hervorgehoben worden.

 

 

Diese Fehler haben zur Folge, dass der Versicherungsnehmer heute noch, selbst bei beendetem Vertrag von seinem Widerrufsrecht / später Rücktrittsrecht Gebrauch machen kann.

 

 

Folgen:

 

 

Die Versicherungsgesellschaft hat folgende Beträge zurückzuerstatten:

 

 

-          Alle gezahlten Prämien,

 

-          alle Abschlusskosten,

 

-          alle Verwaltungskosten;

 

 

Die Sparanteile sind zu verzinsen in Höhe der jährlichen Ertragslage der Versicherungsgesellschaft.

 

 

Gegenzurechnen sind:

 

 

-          ausgezahlte Rückkaufswerte und Teilleistungen,

 

-          an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschläge,

 

-          Risikoanteile z.B. für Todesfallschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 

Ergebnis:

 

 

Die Rückabwicklung durch Widerruf kann sich also lohnen. Sie ist in jedem Fall für den Versicherungsnehmer günstiger als die Kündigung des Vertrages.

 

Sofern Verträge in der Vergangenheit schon gekündigt und abgewickelt wurden,  kann auf diese Weise noch  ein Nachschlag erzielt werden.

 

 

Bei Verträgen mit langer Laufzeit können auf diese Weise ganz erhebliche Summen zustande kommen.

 

 

Wie immer ist jeder Versicherungsvertrag individuell zu prüfen!

 

 

 

Nach einer Erhebung der Verbraucherzentralen sollen ca. 60 % aller Lebens-  und Rentenversicherungen aus dieser Zeit fehlerhafte Belehrungen aufzeigen.

 

 

Besonders aufgefallen sind in dem Zusammenhang die Aachen Münchener Versicherung, Standard Life, Swiss Life, Nürnberger Versicherung, Allianz-Versicherung, Clerical Medical u.a.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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