Bankrecht - was ist das?

Das Bankrecht hat sich als Spezialgebiet in den letzten 30 Jahren entwickelt und beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Bankinstituten und ihren Kunden. Dabei geht es um Ansprüche aus Kreditverträgen, Anlagen und Girokonten sowie Sicherheiten.

 

Zur Zeit sind Ansprüche auf Rückzahlung von unberechtigten Bankgebühren, insbesondere Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen aktuell, ebenso die Rückabwicklung von Kreditverträgen von Verbrauchern, Immobllienfinanzierungen u.a. Krediten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen sowie die Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen.

 

Banken vereinnahmen häufig Provisionen für vermittelte Produkte anderer Anbieter bei Absicherungen von Darlehen durch Lebens- und Risikoversicherungen, bei Kapitalanlagen, Tilgungen durch fondsgestütze Lebensversicherungen etc.  Diese Provisionen haben die Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Vergangenheit ihren Kunden häufig verschwiegen.

 

Einige dieser Vergütungen lassen sich u. U. auch noch nach langer Zeit zurückverlangen.

 

Die meisten Banken weigern sich jedoch, die berechtigten Forderungen ihrer Kunden zu erfüllen. 

 

Ich bin Ihnen bei der Realisierung Ihrer Forderungen bundesweit behilflich.

 

 

 

 

Neues zur Vorfälligkeitsentschädigung

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Rückforderung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen
Wenn Banken Ihren Immobiliendarlehnsnehmern, die Verbraucher sind, das Darlehen kündigen, dürfen Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigungen nicht verlangt werden. Gezahlte Beträge können zurückverlangt werden.
Rückforderung von Vorfälligkeits- u. Nic
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Es geht um Ihr Geld!
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Urteile aus dem Bankrecht finden Sie auf meinem Blog:

 

 

http://www.hildebrand-blume.de/blog/

Vorfälligkeitsentschädigung

Wer sich für Einzelheiten zu  Vorfälligkeitsentschädigungen interessiert, kann sich hier kostenlos einen Ratgeber zum Thema herunterladen:

 

http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung24.net/.


 

 

Die Verjährung von Kreditbearbeitungsgebühren hat erst mit dem Jahresende 2011 zu laufen begonnen, also auch für frühere Jahre: Bis zum Jahresende 2014 verjähren aber alle Ansprüche von Verbrauchern aus 2004 und zwar auf den Tag genau. Mit Ablauf des 06.11.2014 verjähren also z. B. alle Ansprüche, die am 06.11.2004 entstanden sind. Eile ist geboten.