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Zulässigkeitsfragen bei der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Bank

Den ersten Pressemitteilungen nach zu urteilen, hat das Oberlandesgericht Stuttgart heute zunächst die Klagebefugnis der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. problematisiert.

 

Der Verein besteht seit 1999 und hat etwa 400 Mitglieder. Auch in der Vergangenheit hat der Verein als Verbraucherschutzverband erfolgreich gegen Banken, insbesondere gegen Regelungen in deren AGB und gegen diverse „Gebühren“ geklagt.

 

Das Gericht soll in der mündlichen Verhandlung seine vorläufige Einschätzung bekannt gegeben haben, wonach von den rund 640 Teilnehmern an der Musterfeststellungsklage nur etwa 140 Vorgänge Aussicht auf Erfolg haben.

 

Ob dies das letzte Wort ist, bleibt abzuwarten.

 

Allein die Frage der Zulässigkeit der Klage – Klagebefugnis des Verbandes –wird vermutlich zu einer längeren Verfahrensdauer führen.

Konkret bedeutet das: Für 640 Kläger heißt es jetzt: Warten, warten, warten!

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